Bei der Tachojustierung sind zwei Definitionen der Erläuterung gebräuchlich. Bei Wechsel auf eine andere Reifen-bzw. Felgengröße verändert sich die Geschwindigkeitsangabe im Tachometer. Der Gesetzgeber gibt hier eine Toleranz von zwei Prozent auf einen vorauseilenden Tacho vor. Allerdings darf ein Tachometer nicht zuwenig anzeigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Digitaltacho oder ein Analoger Tacho verbaut ist.
Die zweite Definition der Tachojustierung ist ein Eingriff in die Elektronik des Tachometers.
Die Laufleistung des Fahrzeuges wird durch einen Wegstreckenzähler aufgezeichnet.
Bei der digitalen Justierung wird der Wert über die gefahrene Kilometerlaufleistung mit Hilfe von Tacho Software und Tachohardware verändert. Ein Eingriff in den Analogtacho stellt bei der professionellen Tachojustage auch kein Problem dar.
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